Der Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst
Regelt der Tarifvertrag nur den Tarif, nach dem man bezahlt wird? Oder enthält er noch ganz andere Bestimmungen, die über Rechte und Pflichten der Auszubildenden entscheiden?
Letzteres ist der Fall, auch wenn in der Medienberichterstattung über Tarifrunden und -verträge meist nur von Lohnerhöhungen und Wochenarbeitszeit die Rede ist.
Den Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst finden Sie unter: www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de/recht/vorschriften
Autor: Ruben Heim/Claudia Kester
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