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Der Azubi dokumentiert sich selbst: das Berichtsheft

Das Berichtsheft dient in der Regel als Ausbildungsnachweis. Darin erfasst der Azubi die Inhalte der Ausbildung und des Berufsschulunterrichts. Das Abfassen der Einträge muss ihm während der Ausbildungszeit gewährt werden.

Der Ausbildungsnachweis muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein, da er erstens Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist und zweitens in Streitfällen (z.B. dem Nichtbestehen der Abschlussprüfung) das maßgebliche Dokument zum tatsächlichen Ausbildungsstand und der absolvierten Ausbildungsbausteine ist. Auf fehlerfreies Hochdeutsch ist zu achten.

Weitere Informationen unter:
www.planet-beruf.de/Checkliste

Autor: Ruben Heim/Claudia Kester




Rund um die Ausbildung im Öffentlichen Dienst:
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