Privates Surfen am Arbeitsplatz - erlaubt oder Kündigungsgrund?
Immer mehr Arbeitsplätze werden mit Internetzugang und individuellen E-Mail-Postfächern ausgestattet. Es versteht sich von selbst, dass hier Surfen, Mailen und Chatten in eigener Sache seine Grenzen haben muss. Aber was ist gestattet und was ist tatsächlich verboten und kann zum Kündigungsgrund werden?
Grundsätzlich gilt, dass wenn der Arbeitnehmer den Internetzugang trotz ausdrücklichen Verbots des Arbeitgebers für private Zwecke nutzt, dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt. Diese kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
Hat der Arbeitgeber die private Nutzung genehmigt bzw. über einen längeren Zeitraum widerspruchslos geduldet, kommt eine Kündigung nur in Betracht, wenn das Surfen, Chatten, Mailen in einem Ausmaß erfolgt, von dem der Arbeitnehmer nicht mehr annehmen durfte, dies sei noch vom Einverständnis des Arbeitgebers gedeckt.
Ob eine private Nutzung zulässig ist, ergibt sich in der Regel aus einer diesbezüglichen Dienstvereinbarung, die zwischen Personalrat bzw. Betriebsrat und Dienststelle bzw. Arbeitgeber abgeschlossen wird. Also besser erst gar nicht in eigener Sachen ins Internet gehen und für den Fall der Fälle vorher die notwendigen Informationen einholen.
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