Ausbildung im öffentlichen Dienst
Der öffentliche Dienst ist der größte und vielseitigste Arbeitgeber in Deutschland. Kindererzieherinnen oder Entsorgungstechniker, Krankenschwestern oder Förster, Verwaltungsangestellte und noch viele weitere Beschäftigte in den unterschiedlichsten Berufsgruppen sorgen dafür, dass Deutschland funktioniert. Innerhalb des öffentlichen Dienstes sind sowohl Beamte als auch Angestellte und Arbeiter beschäftigt, insgesamt etwa 4,8 Millionen Menschen. Cirka 1,8 Millionen von diesen sind Beamte, 2,2 Millionen Angestellte und etwa 700.000 Arbeiter. Die Bandbreite der Aufgaben des öffentlichen Dienstes spannt sich von A wie Allgemeine Verwaltung bis Z wie Zoll. Entsprechend vielfältig sind auch die unterschiedlichen Tätigkeiten. Als Folge des Bundesstaatprinzips finden sich Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beim Bund (z.B. auswärtiger Dienst), in den Ländern (z.B. Justizdienst) und auf kommunaler Ebene (Gemeinden/Kreisen). Eine Vielzahl dieser Aufgaben werden von Beamten und Beamtinnen erledigt. Bei den Beamtenlaufbahnen unterscheidet man den technischen und den nichttechnischen Dienst. Innerhalb dieser Unterscheidung gibt es den einfachen, den mittleren, gehobenen und höherern Dienst.
Im einfachen nichttechnischen Dienst sind Sie in den unterschiedlichen Ämtern und Abteilungen der Kommunalverwaltung beschäftig. Dort führen Sie einfachere Aufgaben und Zuarbeiten aus. Ihr Arbeitsplatz kann in der Poststelle sein oder Sie arbeiten im Botendienst, als Pförtner/in oder Wächter/in in staatlichen Museen. Weitere Ausbildungs- und Arbeitsplätze gibt es z.B. bei der Bundeswehrverwaltung, der Steuerverwaltung und im Zolldienst. Für den einfachen nichttechnischen Dienst wird der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule oder eines als gleichwertigen anerkannten Bildungsstands vorausgesetzt. Der sogenannte Vorbereitungsdienst für die spätere Tätigkeit dauert in der Regel 6 Monate.
Bei Tätigkeiten im mittleren nichttechnischen Dienst sind als Sachbearbeiter/in für ein ganz bestimmtes Sachgebiet zuständig, innerhalb dem Sie je nach Aufgabe entweder prüfend, beratend oder kontrollierend tätig sind, selbst Entscheidungen treffen oder entsprechende Entwürfe vorbereiten. Ausbildungs- und Arbeitsplätze gibt es z.B. bei den Behörden des Bundes, bei der Bundesbank, im Gesundheitsdienst, bei der Polizei und der Steuerverwaltung. Die Ausbildung ist nicht in allen Bereichen gleich. Sie dauert in der Regel 1 bis 2 Jahre. Im mittleren nichttechnischen Dienst wird mindestens der mittlere Bildungsabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss vorausgesetzt.
Als Beamtinnen und Beamte im gehobenen nichttechnischen Dienst arbeiten Sie z.B. in den Verwaltungen bei Behörden des Bundes und der Länder, bei der Bundesbank, im Justizdienst, im Kriminaldienst, bei der Wehrverwaltung. Der gehobene nichttechnische Dienst verlangt eine zum Fachhochschulstudium berechtigte Schulausbildung oder einen gleichwertigen Bildungsstand. Die Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst erfolgt an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Sie dauert 3 Jahre und wird mit einer sogenannnten Laufbahnprüfung und der Verleihung eines Diplom-Grades (z.B. Diplom-Verwaltungswirt) abgeschlossen.
Als Beamter im mittleren technischen Dienst arbeiten Sie z.B. bei der Kommunalverwaltung (z.B. Hoch-Teifbau, Maschinenbau, Vermessungstechnik), im technischen Dienst der Länder (Straßenbauverwaltung, Landwirtschafts- und Forstverwaltung, Justiz- und Polizeivollzugsdienst), im feuerwehrtechnischen Dienst oder auch bei der Wehrverwaltung (z.B. Informationstechnik und Elektronik). Für Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes sind neben allgemeiner Vorbildung ganz bestimmte und allgemein vorgeschrieben fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen. Dies kann z.B. eine Facharbeiter- oder Gesellenprüfung und eine mind. 1 - jährige praktische Tätigkeit sein. Auch andere Ausbildungsverläufe sind möglich.
Der gehobene technische Dienst setzt den Abschluss eines Studiengangs an einer Fachhochschule der technischen Richtung voraus. Beamte im gehobenen technischen Dienst arbeiten z.B. beim Bund und den Ländern, der Bergverwaltung, der Kommunalverwaltung (Städten und Gemeinden), der Wehrverwaltung, im feuerwehrtechnischen Dienst oder auch im Flurbereinigungsdienst.
Die Rechte und Pflichten der Beschäftigten sind für die Beamten in dem beamtenrechtlichen Bestimmungen wie zum Beispiel Bundesbeamtengesetz und Bundesbesoldungsgesetz, für die Angestellten insbesondere im Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) geregelt.
Wenn Sie sich für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst interessieren, ist es ratsam, vor einer Bewerbung weitere Informationen zu länderinternen Regelung und Einstellungsbedingen bei der Berufsberatung der Arbeitsämter einzuholen. Sie können sich auch direkt an die zuständige Behörde wenden. Dort erfahren Sie ebenfalls, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Unterlagen der Bewerbung beizufügen sind.
Weitere Informationen zum Berufseinstieg als Beamter oder Tarifbeschäftigter in den öffentlichen Dienst finden Sie unter www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de
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