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Ausbildung am Kammergericht Berlin

Am Kammergericht Berlin wird zum einen im Referendariat Jurastudenten Einblick in die Praxis gegeben, zum anderen wird die Ausbildung im nichtrichterlichen Dienst zum/zur Justizfachangestellten, als Rechtspflegeanwärter/in, als Justizhauptwachtmeisteranwärter/in und als Gerichtsvollzieheranwärter/in angeboten.

Justizfachangestellte üben vorwiegend Verwaltungs- und Bürotätigkeiten aus. Ihre Servicetätigkeiten, die sich nach innen wie nach außen (Publikumsverkehr) richten, erledigen sie überwiegend im Team. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.

Justizhauptwachtmeister/innen sind als Beamte/innen beim Landgericht, Kammergericht, bei der Senatsverwaltung für Justiz, dem Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Sozialgericht, der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft tätig. Sie sorgen neben anderen Dingen für die Sicherheit im Gebäude und bei Prozessen. Die Ausbildungsdauer beträgt sechs Monate.

Rechtspfleger/innen sind ein selbstständiges Organ der Rechtspflege neben Richtern und Staatsanwälten. Zu ihren Aufgaben gehören je nach Sachgebiet u.a. der Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, die Berechnung von Gerichtskosten, die Testamentseröffnung, die Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen. Die Ausbildung erfolgt als Hochschulstudium mit Praxisteil und führt zum Diplom Rechtspfleger/in (FH).

Einheitliche Zulassungsvoraussetzung für diese drei Ausbildungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union. Bewerber/innen sollten zum Einstellungszeitpunkt nicht älter als 31 Jahre sein.
Für die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher/in muss bereits ein Beamten- resp. Anwartschaftsverhätnis bestehen.

Weitere Informationen zur Ausbildung am Kammergericht Berlin unter:
www.berlin.de/ausbildung

Autor: Ruben Heim/Claudia Kester




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