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Schon gewusst?
Tarifverträge regeln vieles!

Tarifverträge regeln Gehälter, Löhne und allgemeine Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer einer Branche. Sie werden i. d. R. zwischen Arbeitgebern bzw. deren Spitzenorganisationen und den einzelnen Gewerkschaften ausgehandelt.
Sie heißen deshalb auch Verbandstarifverträge und gelten für die Mitglieder beider Tarifvertragsparteien, also für die Gewerkschaftsmitglieder und die Unternehmen, die Mitglied des Arbeitgeberverbandes sind.
Sie sind zeitlich begrenzt und müssen nach Ablauf wieder neu verhandelt werden.

Man unterscheidet unterschiedliche Arten von Tarifverträgen:

Mantel- oder Rahmentarifverträge
Über Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsbedingungen, Zuschläge, Kündigungen und andere Fragen werden Mantel- oder Rahmentarifverträge abgeschlossen und gelten über einen längeren Zeitraum.

Lohn- und Gehaltstarifverträgen
Sie regeln Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen und werden ca. alle zwei Jahre neu verhandelt.

Oftmals kommt es während der Tarifverhandlungen zu Streiks. Diese sind ein Druckmittel der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Arbeitgeber wiederum können hierauf mit Aussperrung reagieren. Dabei muss allerdings das Mittel der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.


Mehr Informationen zu Tarifverträgen erhalten Sie bei der zuständigen Gewerkschaft.

Informative Links:
www.tarifvertrag.de
www.dbb-tarifunion.de







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