Beihilferegelung nach Ländern
Unter Beihilfe versteht man eine finanzielle Zuwendung für Beamte bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (ggf. auch für deren Ehepartner und Kinder). Die Art und Gewährung der Beihilfe ist in Beihilfeverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.
Eine nützliche, nach Ländern gegliederte Übersicht bietet folgende Website: www.beihilferecht.de
Autor: Ruben Heim/Claudia Kester
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