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Mitbestimmung und Interessenvertretung in der Ausbildung

An wen wenden sich Auszubildende und Beamtenanwärter, wenn sie bei Problemen oder Fragen Rat suchen, die sie nicht mit Kollegen oder dem Chef behandeln wollen?

In den Verwaltungsbehörden fungiert die Jugend- und Auszubildendenvertretung als ihre Interessensvertretung, die für sie tätig wird. Als zusätzliches Instrument existiert die Jugend- und Auszubildendenversammlung, die alle mit der Ausbildung verbundenen Fragen im offenen Plenum diskutiert.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen und Problemen an die Gewerkschaft zu wenden oder selbst in ihr als Interessenvertretung tätig zu werden. Gewerkschaften vertreten die Beschäftigten über den Personalrat gegenüber dem Arbeitgeber, handeln als Tarifpartner in Stellvertretung der Beschäftigten mit dem Arbeitgeber Tarifverträge aus und bieten Rechtschutz bei arbeits-, sozial- oder verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Weitere Informationen zur Interessenvertretung in der Ausbildung unter:
www.dgb.de
www.verdi.de
www.planet-beruf.de/Interessenvertretung

Autor: Ruben Heim/Claudia Kester




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