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Beihilferegelung nach Ländern

Unter Beihilfe versteht man eine finanzielle Zuwendung für Beamte bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen (ggf. auch für deren Ehepartner und Kinder). Die Art und Gewährung der Beihilfe ist in Beihilfeverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.

Eine nützliche, nach Ländern gegliederte Übersicht bietet folgende Website:
www.beihilferecht.de

Autor: Ruben Heim/Claudia Kester




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